Verfrühter Jubel über die neue Fintech- Regulierung / 20er Regel nur für KMU Darlehen

Verfrühter Jubel über die neue Fintech- Regulierung / 20er Regel nur für KMU Darlehen

by September 4, 2017

Über die Aufhebung der 20er Regel bei KMU-Darlehen bis zu CHF 1 Mio. hat Cashare erst im Juli berichtet und das System auf den 1. August angepasst. Es wurde deutlich angemerkt, dass die Aufhebung dieser Regel nicht für Privatpersonen gilt.

Eine Stellungnahme vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen hat dies bestätigt. Somit bringt die neue Fintech-Regulierung bedauerlicherweise nur eingeschränkte Verbesserung mit sich. Private Darlehensnehmer können von dieser sinnvollen Anpassung bisher nicht profitieren.

Cashare setzt sich weiter dafür ein diesen Umstand zu ändern, damit alle Kunden die Vorteile der neuen Fintech- Regulierung nutzen können.

Am 1. August 2017 traten die vom Bundesrat verabschiedeten Änderungen der Bankenverordnung in Kraft. Wie wir bereits am 20. Juli 2017 berichteten, freuen wir uns über den Umstand, dass die sogenannte 20er Regel im Crowdlending für KMU-Darlehen aufgehoben wurde und sich die Behörden für einen zukunftsorientierten Finanzplatz Schweiz aktiv einsetzen.

Wir haben aber auch darauf aufmerksam gemacht, dass dies bisher nicht für Privatpersonen gilt. Als umsichtiger Plattformanbieter sind wir deshalb nicht in den verfrühten Jubel anderer Plattformen eingestiegen. Als Crowdlending-Pionier und grösster Kreditmarktplatz der Schweiz, arbeiten wir seit rund 10 Jahren im Dienste unserer Kunden.

Um diese bestmöglich zu schützen haben wir von Anfang an höchsten Wert auf die Einhaltung aller Gesetze und deren korrekten Anwendung gelegt und uns aktiv für die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen eingesetzt.

Aus diesem Grund haben wir auf der Cashare Plattform die 20er Regel nur für KMU-Darlehen bis zu 1 Mio. aufgehoben. Bei Darlehen an Privatpersonen besteht sie nach wie vor. Um Unklarheiten vollständig zu beseitigen, haben wir ergänzend eine Anfrage für eine Stellungnahme beim EFD (Eidg. Finanzdepartement sowie in Kopie an die FINMA) eingereicht.

In der Stellungnahme des Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) wurde erfreulicherweise bekräftigt, dass der Abbau von unsachgerechten Markteintrittshürden für Fintech-Unternehmen ein grosses Anliegen ist. Leider bestätigten sie aber auch unsere Feststellung, dass die 20er-Regel für Privatpersonen NICHT aufgehoben wird.

Aus Sicht von Cashare ist deshalb festzuhalten, dass die Verordnungsrevision keine vollständige Erleichterung für Crowdlending gebracht hat. Auch können wir der Auffassung, wonach „eine Ungleichbehandlung von gewerblich-industriellen und privaten Zwecken im Rahmen des Innovationsraums nicht zuletzt aus Anlegerschutzgründen klar gerechtfertigt sei”, nicht folgen. Anleger, die als Darlehensgeber das Kreditrisiko übernehmen, haben ein Interesse daran, als Anlageschutz ihre Investitionen auf möglichst viele Darlehensnehmer zu verteilen, was durch die 20er Regel verhindert wird.

Aus diesen Gründen haben wir die Behörden gebeten, unsere Überlegungen bei der nächsten Gelegenheit angemessen Gehör zu verleihen. Idealerweise beim Vernehmlassungsentwurf der Bankenverordnung im Rahmen der vorliegenden Revision des Bankgesetzes. Erneut haben wir unsere Unterstützung als Plattform mit dem längsten Erfahrungswert angeboten. Zudem erhoffen wir uns, dass andere Crowdlending-Plattformen die neuen Fintech-Regeln kritischer hinterfragen.

Denn fälschlicherweise kursiert momentan die öffentliche Annahme, dass durch die neue Regulierung alle Missstände vollständig gelöst wurden. Insbesondere den privaten Darlehensnehmern empfehlen wir ausdrücklich, nur Plattformen zu wählen, die besagte 20er Regel weiterhin anwenden, um nicht in einen gesetzlichen Konflikt zu geraten. Denn auch heute gilt noch, dass ein privater Darlehensnehmer mit mehr als 20 Darlehensgeber über eine Banklizenz verfügen muss.

Durch diese immer noch bestehende Regulierung werden aus unserer Sicht primär die Kunden bestraft, die dadurch nicht die Möglichkeit haben von einem noch besseren Zinssatz zu profitieren oder nur beschränkt eine Diversifikation vornehmen können, Es ist deshalb ein wichtiges Anliegen von Cashare, gemeinsam mit anderen Plattformen, den Kunden und den Behörden zusammen zu arbeiten, um diese Sachlage zu lösen.