Die Banken nehmen ihre Verantwortung als Kreditversorger der Wirtschaft in dieser ausserordentlichen Situation unverändert wahr. Gemeinsam mit Banken und der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) hat der Bund ein Garantieprogramm im Umfang von CHF 20 Milliarden entwickelt.
Das Programm geht auf eine Initiative der Banken zurück. Dieses wurde in den letzten Tagen von der Credit Suisse, von Raiffeisen, der UBS, der Waadtländer Kantonalbank und der Zürcher Kantonalbank sowie unter Mitwirkung der SBVg massgeblich gestaltet.
«Die Bankiervereinigung begrüsst das gemeinsam entwickelte Public-Private-PartnershipProgramm ausdrücklich und dankt den Behörden für die hervorragende Zusammenarbeit»,
sagt Herbert Scheidt, Präsident der SBVg.
Unternehmen mit Liquiditätsengpässen erhalten mit diesem Programm von den Banken rasch und unkompliziert verbürgte Überbrückungskredite. Der Bundesrat wird in den nächsten Tagen die Eckpunkte des Programms in einer Notverordnung festlegen. Danach werden die Details kommuniziert. Die SBVg informiert derzeit alle Banken in der Schweiz und stellt die Koordination mit den Instituten sicher, damit flächendeckend und effizient vom Garantieprogramm Gebrauch gemacht wird und die betroffenen Unternehmen rasch und wirksam unterstützt werden können.
Garantieprogramm mit Überbrückungskrediten im Umfang von CHF 20 Milliarden
Damit betroffene KMU Überbrückungskredite von den Banken erhalten, gleist der Bundesrat ein Garantieprogramm im Umfang von CHF 20 Milliarden. auf. Das geplante Programm für betroffene Unternehmen (Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen) baut dabei auf den bestehenden Strukturen der Bürgschaftsorganisationen auf und beinhaltet zwei Kreditfazilitäten:
- Kreditfazilität 1: Beträge bis zu CHF 0,5 Millionen werden von den Banken unkompliziert ausbezahlt und vom Bund zu 100 Prozent garantiert.
- Kreditfazilität 2: Darüber hinausgehende Beträge werden vom Bund zu 85 Prozent garantiert.
Vorausgesetzt ist eine vorgängige Prüfung des Antrags durch die Bank. Der maximale Betrag der Kreditfazilität liegt bei CHF 20 Millionen pro Antragssteller.
Gemäss Bundesrat dürften die Kreditbeträge bis zu CHF 0,5 Millionen über 90 Prozent der betroffenen Unternehmen abdecken. Der Bundesrat geht dabei davon aus, dass über dieses Gefäss Überbrückungskredite im Umfang von bis zu CHF 20 Milliarden vom Bund garantiert werden.
Prozess für Einreichung der Gesuche wird noch geregelt
Der Bundesrat wird in einem nächsten Schritt einen dringlichen Verpflichtungskredit beantragen und diesen der Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte vorlegen. Die nötigen Eckpunkte sollen dann in einer Notverordnung festgelegt werden. Die Notverordnung soll Mitte nächster Woche verabschiedet und veröffentlicht werden. Danach können die derzeit noch offenen Fragen zu den Modalitäten der Einreichung dieser Gesuche geklärt werden. Zeitnah können anschliessend Anträge bei der jeweiligen Hausbank gestellt werden.
SBVg informiert und koordiniert
Die SBVg hat auf ihrer Website eine zentrale Informationsplattform aufgeschaltet. Auf dieser beantwortet sie für Bankkunden, Mitglieder und die Öffentlichkeit aktuelle Fragen rund um das Coronavirus. Die SBVg wird über die weiteren Entwicklungen zum Garantieprogramm laufend informieren.
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