Vermögensverwaltungsverträge müssen künftig nicht mehr zwingend schriftlich abgeschlossen werden, erlaubt werden neu auch digitale Vereinbarungen. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA passt ihr Rundschreiben “Eckwerte zur Vermögensverwaltung” entsprechend an. Mit diesem Schritt führt die FINMA ihre Arbeiten zur Umsetzung der Technologieneutralität ihrer
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