Ab dem 2. November 2017 können Gebühren beim Handelsregisteramt Zug mit den Kryptowährungen Bitcoin und Ether bezahlt werden.
Möglich wird dies durch eine Zusammenarbeit mit der Bitcoin Suisse AG.
Die Bezahlung von Gebühren beim Handelsregisteramt Zug kann ab November 2017 mit den Kryptowährungen Bitcoin und Ether erfolgen. Bei Kryptowährungen handelt es sich um Geld in Form digitaler Zahlungsmittel.
Dabei werden Prinzipien der Kryptographie angewandt, um ein dezentrales und sicheres digitales Zahlungssystem zu realisieren. Die meist verbreitetste Kryptowährung ist Bitcoin.
Andreas Hess, Leiter Handelsregister- und Konkursamt Zug, erklärt:
«Möglich macht die Bezahlung mit Bitcoin und Ether beim Handelsregisteramt Zug eine Zusammenarbeit mit der Bitcoin Suisse AG.»
Die Bitcoin Suisse AG bietet dem Handelsregisteramt Zug eine Lösung, mit der Bitcoin und Ether kosten- und gebührenfrei sowie ohne Umrechnungsrisiko als Zahlungsmittel akzeptiert werden können. Das Handelsregisteramt Zug trägt somit keinerlei Risiko von Kursschwankungen.
Ablauf bei Bezahlung mit Kryptowährungen
Bitcoin Suisse AG stellt dem Handelsregisteramt Zug zu diesem Zweck ein «Payment Gateway», respektive eine «Merchant Site» für die Zahlungsabwicklung zur Verfügung. Dabei kann das Handelsregisteramt via «Payment Gateway» Rechnungen erstellen, die von den Kunden in Form von Bitcoin und Ether bezahlt werden können.
«Nach der Bezahlung der Rechnung wird der entsprechende Betrag in Kryptowährung automatisch durch Bitcoin Suisse AG in Schweizer Franken gewechselt und im Anschluss an das Handelsregisteramt Zug überwiesen. Dabei erhält das Handelsregisteramt genau jenen Betrag in Schweizer Franken, den es seinen Kunden in Rechnung gestellt hat»,
erläutert Andreas Hess.
Handelsregisteramt Zug befasst sich mit digitaler Entwicklung
Das Handelsregisteramt Zug befasst sich seit geraumer Zeit auch in anderen Zusammenhängen mit den Themen Blockchain und Kryptowährungen. Unter anderem hat das Handelsregisteramt Zug am 25. September 2017 als erstes Handelsregisteramt der Schweiz eine Sacheinlagegründung mittels Bitcoin ins Handelsregister eingetragen.
Weiter ist das Handelsregisteramt Zug Partner eines Projekts zur Digitalisierung des Gründungsprozesses einer AG oder GmbH. Die Idee hinter dem Projekt ist die Frage, wie der Gründungsprozess einer AG oder GmbH einfacher und schneller werden kann. Zugleich soll die digitale Innovation dazu beitragen, weg vom Papier zu kommen und gleichzeitig eine hohe Sicherheit zu garantieren.
Andreas Hess fasst zusammen:
«Mit dem Entscheid, Bitcoin und Ether als Zahlungsmittel zuzulassen, beweist das Handelsregisteramt Zug stellvertretend für den Kanton Zug, dass die Verwaltung nicht nur über digitale Entwicklung spricht, sondern diese auch aktiv angehen und mitgestalten will.»
Featured image via zg.ch