Schweizer Beraterregister  – Wie Können Kundenberater Fachkenntnisse Nachweisen?

Schweizer Beraterregister – Wie Können Kundenberater Fachkenntnisse Nachweisen?

by March 15, 2019

Der Countdown bis zur Inkraftsetzung des neuen Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) läuft.

Es dauert nur noch wenige Monate und dann werden bestimmte in der Schweiz tätige Kundenberater – primär solche von ausländischen Finanzdienstleistern – gesetzlich verpflichtet sein, sich in ein Beraterregister eintragen zu lassen.

Aufgrund der aktuell vorgesehenen Bestimmungen im Entwurf der Finanzdienstleistungsverordnung ist davon auszugehen, dass letztlich eine hohe Anzahl von Kundenberatern von dieser Eintragungspflicht in ein Beraterregister betroffen sein werden.

Aufwand und Kosten für Kundenberater Beraterregister Eintrag sind nicht zu unterschätzen

Der Eintrag in ein Beraterregister wird durch eine durch die FINMA zugelassene Registrierungsstelle vorgenommen. Dafür muss der Registrierungsstelle ein Gesuch eingereicht werden. Wenn es bloss darum ginge, den Namen und die Firma des betroffenen Kundenberaters in einem öffentlichen Register zu veröffentlichen, würde es sich um keine nennenswerte gesetzliche Neuerung handeln. Zentral an dieser neuen Pflicht ist jedoch, dass ein Kundenberater gewisse Nachweise erbringen muss, bevor er überhaupt in ein Beraterregister eingetragen werden kann.

Unter anderem muss der Kundenberater nachweisen, dass er oder sie über ausreichende Kenntnisse über die gesetzlichen Verhaltensregeln nach FIDLEG sowie über das für die Tätigkeit notwendige Fachwissen verfügt. Hierfür braucht es entsprechende Lösungen, um den Aufwand und die Kosten für Kundenberater und die Registrierungsstelle in einem vertretbaren Rahmen zu halten.

Herausforderung für Kundenberater das notwendige Wissen nachzuweisen

In der Schweiz sind im Finanzbereich bestimmte Lehrgänge und Ausbildungen wie AZEK und CFA weiterhum bekannt und verbreitet. Auch die grösseren Banken bieten ihren Mitarbeitern teils sehr umfassende interne Ausbildungsseminare und -unterlagen an. Sofern ein Kundenberater über ein anerkanntes Diplom verfügt, das zu seiner Tätigkeit passt, kann davon ausgegangen werden, dass der Kundenberater damit gegenüber der Registrierungsstelle zumindest das notwendige Fachwissen wird nachweisen können. Aber wie sieht es aus mit den Verhaltensregeln und was ist mit ausländischen Kundenberatern, die über keine in der Schweiz bekannte Diplome verfügen?

Standardisierte online Tests als Abhilfe zur Beraterprüfung

Eine persönliche Prüfung vor Ort in einem Testcenter/Prüflokal würde hohe Kosten verursachen. Standardisierte online Tests erscheinen dafür geeigneter und verursachen geringere Kosten. Damit zum Nachweis des notwendigen Wissens für ausländische Kundenberater standardisierte online Tests beigezogen werden können, sollte überprüft werden können, dass:

  • der betreffende Kundenberater den Test selber absolviert hat und nicht über oder zusammen mit einer anderen Person hat machen lassen (Authentisierung und Authentifizierung);
  • er oder sie umfassend in allen notwendigen Aspekten getestet wird;
  • eine ausreichende Anzahl an Testfragen vorhanden ist; und
  • der Test nicht beliebig viele Male wiederholt werden kann, um ein gewisses Qualitätsniveau zu gewährleisten.

Chatbots als mögliche Lösung?

Hier könnten Chatbots kombiniert mit Videoidentifikation zum Einsatz kommen. Der Test würde dann live durch einen Chatbot durchgeführt und Fragen müssten sich nicht – wie sonst bei online Tests üblich – nur auf multiple choice Fragen beschränken. Zur Sicherstellung einer authentischen Anmeldung durch den betreffenden Kundenberater würde sich eine Videoidentifikation anbieten, die bereits im Rahmen von AML-Checks verwendet wird.

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Das wichtigste in Kürze zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und zum Finanzinstitutsgesetz (FINIG) hier.

 

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