Der Bundesrat hat am 11. November 2020 die Lancierung des Impulsprogramms «Innovationskraft Schweiz» durch die Innovationsförderagentur «Innosuisse» beschlossen. Mit erleichterten finanziellen Bedingungen bei der Projektförderung sollen Unternehmen ihre Innovationskraft während der Pandemie aufrechterhalten und die Wettbewerbsfähigkeit soll nachhaltig gesichert werden. Die Mehrkosten werden durch die vom Parlament beschlossene Aufstockung des Zahlungsrahmens von Innosuisse 2021 – 2024 aufgefangen.
Mit dem Impulsprogramm «Innovationskraft Schweiz» sollen KMU sowie Unternehmen mit maximal 500 Mitarbeitenden in den Jahren 2021 und 2022 unterstützt werden. Konkret wird die Förderung von Innovationsprojekten in diesen beiden Jahren durch folgende Massnahmen ergänzt:
- Die Eigenleistung der Unternehmen kann auf 30% (statt 50%) der Projektkosten begrenzt und der Cash-Beitrag im Einzelfall erlassen werden.
- Wenn im Projekt zusätzliche externe Beratungsleistungen für risikoreichere radikale Innovationsvorhaben nötig sind, kann die Eigenleistung auf 20% der Projektkosten begrenzt werden.
Innosuisse rechnet damit, dass in diesem Rahmen in den beiden Jahren 2021 – 2022 475 Projekte unterstützt werden können. Daneben sollen weiterhin 300 bis 350 Innovationsprojekte nach den üblichen Kriterien finanziert werden. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass mehr als die Hälfte aller 2021 und 2022 von Innosuisse geförderten Projekte in den Genuss erleichterter Förderbedingungen kommen können.
Im Vergleich zur «Normalförderung» entstehen der Innosuisse für diese Projekte voraussichtlich Zusatzkosten von rund 63 Mio. Das Gesamtfördervolumen für diese Projekte beträgt 226 Mio. CHF. Das Impulsprogramm wird mit der vom Parlament im Hinblick auf das Innovationspotenzial von KMU beschlossenen Aufstockung des Zahlungsrahmens Innosuisse 2021-2024 finanziert. Darüber hinaus sind keine Zusatzmittel erforderlich.
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