Die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (COVID-19) sind erheblich. In dieser ausserordentlichen Zeit können selbst finanziell gesunde Unternehmen unverschuldet in eine Liquiditätskrise geraten.
In vielen Branchen brechen die Umsätze ein, die kurzfristigen Ausgaben können jedoch nicht im selben Ausmass reduziert werden. Es gilt die Devise «Cash is King». Obwohl der Bundesrat am 16. April 2020 eine schrittweise Lockerung der beschlossenen Massnahmen verkündet hat, werden die finanziellen Folgen der Krise für mehrere Branchen voraussichtlich noch länger andauern
. Aus der Erfahrung früherer Krisen gehen wir davon aus, dass es «Nachbeben» geben wird, die vor allem hinsichtlich Liquidität negative Effekte haben können. Nachfolgend haben wir konkrete Sofortmassnahmen für Schweizer KMU zusammengestellt, um auftretende Liquiditätsengpässe erfolgreich zu überwinden.
- Liquiditätsplanung erstellen
Zum jetzigen Zeitpunkt sind das finanzielle Ausmass und die Dauer der COVID-19-Krise schwer einzuschätzen. Während dieser Zeit der Unsicherheit ist die Sicherstellung von ausreichender Liquidität von entscheidender Bedeutung. Wir empfehlen folgende Massnahmen:
- Aktuelle Liquiditätssituation beurteilen und vorhandene Liquiditätsreserven eruieren;
- Grob- und Detailplanung von zukünftigen Ein- und Ausgaben erstellen;
- Gespräch mit Lieferanten und anderen Kreditoren suchen: Verlängerung von Zahlungszielen erreichen;
- Reduktion von offenen Debitoren: Kunden könnten kurz- und mittelfristig in Not geraten. Deshalb empfehlen wir, schon heute mit ihnen über ausstehende Rechnungen zu sprechen, deren Situation zu verstehen und offene Debitoren zu reduzieren.
- Unmittelbare Kosten reduzieren
Striktes Kostenmanagement hilft nicht nur während der COVID-19-Krise. Die Reduktion von nicht zwingend notwendigen Ausgaben macht Ihre Unternehmung auch fit für die Zeit nach der Krise und ist ein geeignetes Mittel, die angespannte Liquiditätssituation zu schonen. Wir empfehlen folgende Massnahmen:
- Fixkosten so schnell wie möglich reduzieren;
- Vermieter für temporäre Mietzinsstundungen oder -reduktionen anfragen;
- Kostenaufstellung erstellen und Zahlungen priorisieren;
- Keine zusätzliche (wiederkehrenden) Kosten entstehen lassen;
- Nicht unmittelbar notwendige Investitionsausgaben stoppen;
- Rechnungen von und Ausgaben an Bundesbehörden analysieren und Gespräch mit der entsprechenden Behörde bzgl. einer möglichen Stundung oder einem Abzahlungsplan suchen.
- Kurzarbeit beantragen
Falls die Mitarbeitenden aufgrund von Umsatzeinbrüchen nicht mehr ausgelastet werden können, ist zu prüfen, ob Kurzarbeit beantragt werden soll. Diese Lösung bietet den Arbeitgebern eine gute Alternative zu drohenden Entlassungen. Als Folge der COVID-19-Krise hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen getroffen, um eine schnelle Abwicklung der Kurzarbeitsentschädigung zu ermöglichen.
- Löhne sind neben der Miete oftmals der grösste Fixkostenblock
- Die Arbeitslosenversicherung übernimmt bis zu 80% der Lohnkosten der Mitarbeitenden
- Zusätzlich Ferien- und Überzeitensalden abbauen
- Grosser Vorteil im Vergleich zu Entlassungen, da die Mitarbeitenden bei einem Aufschwung sofort wieder einsatzfähig sind
- Überbrückungskredit (COVID-19-Kredit) beantragen
Der Bundesrat stellt Unternehmen in der Schweiz aufgrund der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus Liquiditätshilfen im Umfang von insgesamt CHF 20 Milliarden zur Verfügung. Mit Überbrückungskrediten werden betroffene Unternehmen möglichst unbürokratisch, gezielt und rasch unterstützt. Bis zu CHF 500’000 werden Kredite innert kurzer Frist ausbezahlt und zu 100% über Bundesbürgschaften abgesichert. Der Zinssatz auf diesen Überbrückungskrediten beträgt aktuell 0%. Mehr Informationen erhalten Sie auf www.covid19.easygov.swiss.
- Notfallfinanzierung für KMU durch CreditGate24 beantragen
CreditGate24 bietet während der COVID-19-Krise zusätzliche Notfallfinanzierungen für KMU an:
- Passende kurzfristige Finanzierung von CreditGate24 hilft zusätzlich, Liquiditätsengpässe bis CHF 100’000 zu überbrücken
- Die Rückzahlung beginnt frühestens nach 6 Monaten
- Geeignet für Unternehmen mit stabiler und profitabler Ertragslage bis zur virusbedingten Beeinträchtigung